Stand: 13. Mai 2022

1. Technische Bewertung

Zugelassen wird nur, wer von den Trainern für die Prüfung angemeldet wird. Diese sollte vier Wochen vor dem geplanten Termin erfolgt sein, Ausnahmen sind zulässig.

Eine Benennung für eine Prüfung bedeutet jedoch nicht, dass diese auch sicher bestanden werden wird. Ein Nicht-Bestehen ist möglich.

2. Mindestwartezeiten

Wartezeit lt. DKV-Verfahrensordnung: drei Monate, bei Kindern bis einschließlich 13 Jahre fünf Monate.

Dazu gehört ergänzend die regelmäßige (Mindest-)Teilnahme am Training pro Woche während der Mindestvorbereitungszeit:

KyuFarbeKinderErwachseneAnmerkung
9weiß1x1xwird zusammen geprüft, daher doppelte Gebühr und Passgebühr
8gelb1x1x
7orange1-2x1-2x 
6grün2x2x 
5blau2x2x 
4violett2-3x2-3x 
3braun2-3x2-3x 
2braun2-3x3xinkl. Freitags-/Sonntagsdojo
1braun2- 3x3xinkl. Freitags-/Sonntagsdojo

Ein Anspruch auf eine Prüfung besteht auch bei Vorliegen der Warte- und Vorbereitungszeiten nicht automatisch.

3. Verhalten beim Training

Es muss Einsatz und Trainingsinteresse sowie angemessene Etikette gezeigt werden.

4. Freiwilligkeit

Prüfungen sind freiwillig. Niemand wird gezwungen, an einer Prüfung teilzunehmen. Sollte eine Prüfung nicht gewünscht sein, soll dies bei einem Vorschlag durch die Trainer dann jedoch direkt mitgeteilt werden.